Berufsunfähigkeits
versicherung
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Zum 01.01.2008 ist das neue VVG-Gesetz in Kraft getreten. Das überarbeitete Gesetz schütz den Versicherten wesentlich stärker als die alte Fassung von 1908.
Fast 100 Jahre hatte das alte Versicherungsvertragsgesetz (kurz VVG) Gültigkeit. In der Vergangenheit haben Verbraucherschützer immer wieder auf veraltete und nicht mehr zeitgemäße Regelungen hingewiesen. Mit der Überarbeitung des alten Gesetzes werden nun viele Regelungen die bisher eher vorteilhaft für das Versicherungsunternehmen formuliert waren zugunsten des Versicherungsnehmers geändert. Die wesentlichen Verbesserungen betreffen die folgenden Punkte:
Speziell für die Berufsunfähigkeitsversicherung wirkt Sie die Neuregelung der vorvertraglichen Anzeigepflichten und des Alles-oder-Nichts-Prinzip sehr positiv aus.
Ein Versicherungsnehmer muss nun nur noch die Angaben machen, nach denen ein Versicherungsunternehmen auch wirklich in Textform gefragt hat. Somit bedarf es bei den Gesundheitsfragen keiner Interpretation mehr durch den Versicherungsnehmer.
Ähnlich verhält es sich auch mit dem Alles-oder-Nichts-Prinzip. Bisher konnte ein Versicherungsunternehmen den Vertrag kündigen, wenn eine Gesundheitsfrage im Antrag nicht korrekt beantwortet wurde. Seit dem 01.01.2008 wird nun immer geprüft, inwieweit es ein Verschulden des Versicherungsnehmers war. Hat der Versicherungsnehmer eine falsche Angabe gemacht, wird geprüft wie stark diese in Zusammenhang mit der beanspruchten Leistung steht und dann unter Umständen nur eine Teilleistung durch das Versicherungsunternehmen erbracht. (Quotenregelung).
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